WohnungseigentumsrechtBedingt durch die langjährige Erfahrung auf dem Gebiet derWohnungsverwaltung wird eine umfassende Beratung vonWohnungseigentümer und Verwaltern möglich. Diese erstrecktsich von der Überprüfung einer Eigentümerabrechnung bis zurBegleitung von gerichtlichen Verfahren bei derBeschlussanfechtung sowie von der Beitreibung rückständigerHausgelder bis zur Zwangsvollstreckung in das Sondereigentum. Martina Feith-SassenbergRechtsanwältinAuf der Stockei 959077 HammT: 02381 - 3050400F: 02381 - 9698742M: 0176 - 70655490E-Mail: feith-sassenberg@freenet.deweb: www.feith-sassenberg.deKontaktImpressumStartLeistungenPortraitAktuellesMietrechtWohnungseigentumsrechtVerkehrsrechtFamilienrechtBeamtenrecht